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   BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81   

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https://dejure.org/1982,5274
BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81 (https://dejure.org/1982,5274)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1982 - 3 B 53.81 (https://dejure.org/1982,5274)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - 3 B 53.81 (https://dejure.org/1982,5274)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestätigung eines angefochtenen Verwaltungsaktes durch Ersetzung einer fehlerhaften Rechtsgrundlage durch eine Rechtmäßige

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81
    Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird allgemein anerkannt, daß ein materiell rechtsirrtümlich begründeter, in seinem Regelungsergebnis aber nicht zu beanstandender Verwaltungsakt grundsätzlich vom Verwaltungsgericht bestätigt werden kann, indem es die rechtsirrtümliche Begründung - hier eine nach Meinung des Verwaltungsgerichts zu Unrecht zugrunde gelegte Rechtsvorschrift - berichtigt (vgl. Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl. § 50 II Buchst. d 2; Redeker von Oertzen, Komm, zur VwGO 6. Aufl. § 108 Rdnr. 31; Stelkens/Bonk/Loenhardt, Komm, zum Verwaltungsverfahrensgesetz 1978 § 45 Rdnr. 12; Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG 1 C 43.59 - [BVerwGE 10, 202 [204 f.]]).
  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81
    Von einer Überraschungsentscheidung derart, daß durch die Entscheidungsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben worden wäre, mit der der Kläger nach dem bis dahin gehenden Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -.[Buchholz 310 § 108 Nr. 30]), kann jedenfalls nicht die Rede sein.
  • BVerwG, 18.04.1975 - III B 23.72

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund eines Verfahrensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81
    Dazu bedarf es bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung der Bezeichnung der Beweismittel, deren sich das Verwaltungsgericht hätte bedienen müssen, der Angabe, welche Tatsachen hierdurch erwiesen worden wären und vor allem der Darlegung, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1975 - BVerwG 3 B 23.72 - und vom 12. Juni 1981 - BVerwG 3 B 100.80 -).
  • BVerwG, 12.06.1981 - 3 B 100.80
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81
    Dazu bedarf es bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung der Bezeichnung der Beweismittel, deren sich das Verwaltungsgericht hätte bedienen müssen, der Angabe, welche Tatsachen hierdurch erwiesen worden wären und vor allem der Darlegung, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1975 - BVerwG 3 B 23.72 - und vom 12. Juni 1981 - BVerwG 3 B 100.80 -).
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